Das ist neu!
Staatliche Förderung mit bis zu 20% der Investitionssumme auf die Renovierung von Fenstern und Haustüren inklusive den kompletten Montagekosten und der MwSt.
Moderne GAYKO Fenster und Haustüren sind sicher und bieten höchsten Wohnkomfort. Seit Jahresbeginn gibt es nun einen weiteren guten Grund zum Austausch von Fenstern und Haustüren: Der Staat bezuschusst Sie als Haus- und Wohnungsbesitzer mit 15% der Investitionssumme! In Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bekommen Sie 5% Extrabonus. Sie dürfen sich somit über diese bis zu 20%ige Ersparnis freuen und leisten durch den Umstieg auf energieeffiziente Produkte einen Beitrag zum Klimaschutz.
Die Faustregel:Fenster vor 1995 sind technisch längst veraltet.
Eine Modernisierungsmaßnahme ist daher empfehlenswert.
Nutzen Sie die bis zu 20% Förderung!
Fenster sind die Nr.1 in der Gebäudesanierung. Bei einer Modernisierungsmaßnahme ist die Reihenfolge extrem wichtig. Wenn zuerst die alten Fenster ausgetauscht werden, kann später eine neue Heizanlage entsprechend kleiner dimensioniert werden.
Bei stetig steigenden Energiekosten rechnet sich der Austausch von Fenstern und Haustüren von selbst – und Sie profitieren gleichzeitig von mehr Behaglichkeit und Wohnkomfort.
Welche Fördermaßnahme passt zu Ihnen?Den Zuschuss erhalten Sie auf zwei alternativen Wegen
Ihre 15% Förderung können Sie über zwei unterschiedliche Programme erhalten: Zum einen über eine Erstattung im Rahmen der privaten Steuererklärung nach §35c EStG, zum anderen über das Programm BAFA BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen). In Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan gibt es zu den 15% BAFA Zuschuss noch 5% extra Bonus.
Beide Alternativen haben spezifische Vorteile. Sie sollten abwägen, welches Programm besser zu Ihnen passt. Dabei kann Sie Ihr GAYKO Fachpartner auch bestens beraten.
Steuerliche Förderung
nach §35c EStG
Was wird gefördert?
Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.
Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:
- Die Wärmedämmung von Wänden
- Die Wärmedämmung von Dachflächen
- Die Wärmedämmung von Geschossdecken
- Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
- Die Erneuerung der Heizungsanlage
- Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.
Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
- Die staatliche Förderung beträgt 20% der gesamten Material- und Lohnkosten.
- Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 40.000 EUR begrenzt.
Für die maximale Förderung von 40.000 EUR können also 200.000 EUR investiert werden. - Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.
Was sind die Anforderungen?
Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:
- Das Objekt (z.B. Haus, Doppelhaus, Eigentumswohnung, …) ist ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
- D.h. vermietete Objekte sind nicht förderfähig.
- Bei gemischter Nutzung (z.B. selbstgenutztes Haus mit Einliegerwohnung) empfiehlt sich die Aufteilung einer Gesamtmaßnahme auf eigenständige Projekte. Die Maßnahme für den selbstgenutzten Teil ist förderfähig.
- Das Gebäude liegt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum
- Das Objekt ist älter als 10 Jahre (maßgeblich ist der Herstellungsbeginn)
- Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. KfW oder BAFA Förderung) in Anspruch genommen.
- Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K)
- Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K)
- Der U-Wert der Außenwand muss geringer sein als der UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren.
Wie komme ich an den Zuschuss?
Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:
- Das Verfahren ist sehr bauherrenfreundlich ausgestaltet: Sie müssen weder einen Antrag stellen noch ein Gutachten von einem Energieberater einholen.
- Das Projekt wird im Rahmen Ihrer privaten Steuererklärung geltend gemacht. Hierzu reichen Sie einfach die Handwerkerrechnung und eine Bescheinigung ein, die Ihnen unser Partnerunternehmen aushändigt.
- Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater auch über eine Ausfüllanleitung der Steuererklärung.
- Ist das Projekt in der Steuererklärung aufgeführt, erfolgt die Erstattung in den drei folgenden Jahres-Steuererklärungen:
- Im ersten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
- Im zweiten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
- Im dritten Jahr 6% (max. 12.000 EUR) der Projektsumme
- Achtung: Die Erstattung ist laut Gesetz eine Ermäßigung auf die Einkommensteuer. Ist Ihre Steuerschuld geringer als der Erstattungswert, wird der Zuschuss nicht vollumfänglich (im Extremfall gar nicht) genutzt. In diesem Fall ist eine KfW-Förderung (s.u.) vorzuziehen.
- Maßnahmen können in mehrere zeitlich versetzte Teilprojekte aufgeteilt werden, um den Erstattungsbetrag bei geringer Einkommensteuerschuld im Zeitverlauf besser auszunutzen.
BAFA Zuschuss –
BEG EM
Was wird gefördert?
Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.
Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:
- Die Wärmedämmung von Wänden
- Die Wärmedämmung von Dachflächen
- Die Wärmedämmung von Geschossdecken
- Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
- Die Erneuerung der Heizungsanlage
- Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
- Die staatliche Förderung beträgt 15% der gesamten Material- und Lohnkosten.
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 €.
- Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 12.000 EUR je Wohneinheit begrenzt.
Für die maximale Förderung von 12.000 EUR können also 60.000 EUR je Wohneinheit investiert werden. - Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.
Was sind die Anforderungen?
Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:
- Sie sind Eigentümer eine Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheitenoder
- Sie sind Eigentümer einer Wohnung oder
- Sie sind Ersterwerber eine sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
- Das Objekt ist kein Ferienhaus, keine Ferienwohnung, kein Wochenendhaus und kein Haus mit hotelähnlichen Leistungen (Boardinghouse)
- Der Bauantrag wurde vor dem 01.02.2002 gestellt.
- Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. Förderung nach §35c EStG) in Anspruch genommen.
- Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K)
- Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K)
- Der U-Wert der Außenwand muss kleiner oder gleich dem UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren sein.
Wie komme ich an den Zuschuss?
- Für dieses Förderprogramm muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) mit eingebunden werden. Er berät Sie vorab über geeignete und aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen für Ihr Projekt und erstellt nach technischer Prüfung die ‚Bestätigung zum Antrag‘. Die Kosten für den Energieeffizienz-Berater sind über eine gesonderte Förderung zu 50% abzugsfähig.
- Im BAFA Zuschussportal beantragen Sie den Zuschuss.
- Nach der Sanierungsmaßnahme bescheinigt der Energieeffizienz-Experte (EEE) im Rahmen einer Abnahme die Umsetzung der energetischen Maßnahmen im Dokument‚ Bestätigung nach Durchführung
- Im BAFA Zuschussportal bestätigen Sie die Durchführung der Sanierung mit dem Dokument‚ Bestätigung nach Durchführung‘ und erhalten den BAFA Zuschuss ausbezahlt.
- Achtung: Der Antrag muß vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wie bekomme ich den 5% Extra Bonus (iSFP)?
Der iSFP bringt für Eigentümer 5% mehr Förderung. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, hat bei der Förderung gute Karten: Er erhält nämlich zusätzlich zum normalen 15% BAFA-Zuschuss für neue Fenster und Türen noch einen extra Bonus in Höhe von 5%!
Vergleich beider Alternativen:§35c EStG vs. BAFA BEG EM für Einzelmaßnahmen
Staatliche Förderung nach §35c EStG | BAFA BEG EM für Einzelmaßnahmen | |
---|---|---|
Zuschussquote | 20% | 15% + 5% extra Bonus möglich |
Höchstgrenze | 200.000 EUR Investitionssumme 40.000 EUR Förderung | je Wohneinheit: 60.000 EUR Investitionssumme 12.000 EUR Förderung |
Zeitpunkt der Erstattung | über die Steurerklärungen des Ausführungsjahres sowie der beiden Folgejahre (7%/7%/6%) | Nach Ausführung der Maßnahme in voller Höhe |
Nutzungsart des Gebäudes | Förderung gilt nur für selbstgenutzte Immobilien bzw. nur für Maßnahmen im selbstgenutzten Teil einer Immobilie | Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten. Auch ein nicht selbstgenutzter Teil ist förderfähig. |
Antrag erforderlich | Nein | Ja - im BAFA Zuschussportal |
Notwendigkeit einer Prüfung durch einen Energieeffizienzerxperten | Nein | Ja Vorab wird mit dem Experten ein Sanierungsplan erarbeitet. Nach der Maßnahme wird dieser vom Experten abgenommen. |
Extra Bonus | Nein | Ja 5% extra Bonus in Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) |
Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20% vom Staat geschenkt.
Wer sich mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) beschäftigt, wird schnell auf einen Zusatzbonus bei der Zuschuss-Förderung stoßen: Wenn nämlich eine Sanierungsmaßnahme, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) war, umgesetzt wird, ist über den 15% Zuschuss bei der Förderung ein zusätzlicher Bonus von 5% möglich. Insgesamt bekommen Sie somit bis zu 20% der Investitionssumme vom Staat geschenkt!
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Ergebnis einer umfassenden Energieberatung. Eigentümer können den Energieberater bitten, ihnen die Maßnahmen zur energetischen Sanierung ihres Hauses in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) darzustellen. Das ist sowohl bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus als auch bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung möglich. Der Sanierungsfahrplan wird einmalig erstellt und ist 15 Jahre gültig.
Über die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ wird die Erstellung des iSFP durch den Energieberater mit 80% bezuschusst.
Die Kosten des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) richten sich nach Art und Größe des Objektes. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus liegen die Energieberaterkosten zwischen 1.500 - 1.800,-€. Nach Abzug der 80% Förderung (EBW) bleibt der Eigenanteil bei ca. 300,- bis 400,-€.
Warum lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan?
2 Fallbeispiele:
15 Jahre lang die Möglichkeit Schritt-für-Schritt eine Teilmodernisierung vorzunehmen und immer den BAFA Zuschuss + 5% extra Bonus gesichert.
Gut zu wissen:
Innerhalb der 15 Jahre können Sie bei Ihren Kunden so viele Fenster- und Türenmaßnahmen (z.B.: zuerst Erdgeschoss, dann Obergeschoss) realisieren, wie der Kunde finanziell umsetzen kann. Die Investitionssumme muss immer min. 2.000,-€ betragen. So lässt sich eine Gebäudemodernisierung mit neuen Fenstern und Türen auf die Kundenbedürfnisse ausrichten und langfristig umsetzen.
Förderung BAFA BEG EM
15% Zuschuss für neue Fenster und TürenJetzt informieren und sparen. Unsere kompakte Broschüre hilft Ihnen dabei.
BAFA BEG EM Broschüre als PDFWir kümmern uns um alles. Sogar um die komplette Abwicklung mit dem Energieberater.
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